In den beiden großen Pausen verlassen alle Schüler die Unterrichtsräume und begeben sich auf den Pausenhof bzw. in die Eingangshalle.
Bei einem Raumwechsel wird das benötigte Unterrichtsmaterial der nachfolgenden Stunde für die Dauer der Pausen mitgenommen. Flure und Treppenhäuser sind kein Aufenthaltsort für die Pause.
Das Verlassen des Schulgeländes auch über den Rasen hinweg ist untersagt.
Um die Sicherheit aller Schüler zu gewährleisten, sind Lauf- und Ballspiele innerhalb des Schulgebäudes und im unteren Hofbereich nicht gestattet.
Den Anweisungen der Aufsicht führenden Lehrer des Gymnasiums und der Hauptschule ist Folge zu leisten.
Bei Regen und extremen Witterungsverhältnissen dürfen die Schüler während der Pausen auch in den Fluren des OG bleiben. Die Klassenräume werden verschlossen.
Im Winter:
Das Werfen von Schneebällen und das Schlindern ist auf dem gesamten Schulgelände aus Sicherheitsgründen nicht erlaubt.
Ist ein Schüler durch Krankheit oder sonstige wichtige Gründe verhindert, an den verpflichtenden Schul- und Unterrichtsveranstaltungen teilzunehmen, so muss der Klassenlehrer bzw. ein Beratungslehrer unverzüglich am gleichen Tag über das Sekretariat informiert werden. Telefonische Entschuldigungen bedürfen bei Rückkehr der schriftlichen Bestätigung z.B. im Hausaufgabenplaner. Schüler der Sekundarstufe II sind verpflichtet, bei
Erkrankung oder anderen entschuldbaren Veranlassungen an Klausurtagen erstens dies am gleichen Morgen telefonisch zu melden, zweitens im Erkrankungsfall am gleichen Tag ein ärztliches Attest beizubringen.
Alle Entschuldigungen der nicht volljährigen Schüler sind von einem Erziehungsberechtigten auszustellen und müssen Dauer und Grund des Fehlens enthalten.
Muss ein Schüler wegen Krankheit oder sonstiger wichtiger Gründe vorzeitig aus der Schule entlassen werden, so meldet er sich bei der gerade unterrichtenden Lehrkraft ab. Diese vermerkt das Fehlen im Klassenbuch, es ist von den Erziehungsberechtigten schriftlich zu entschuldigen. Tritt die Erkrankung während der Pause ein, erhält er im Sekretariat eine Bescheinigung der Schule, aus der Datum und Uhrzeit hervorgehen. Bei Rückkehr in die
Schule ist diese Bescheinigung mit der Gegenzeichnung durch einen Erziehungsberechtigten dem Klassenlehrer bzw. Beratungslehrer vorzulegen.
Für Beurlaubungen vor Beginn und im Anschluss an die Ferien gelten die Bestimmungen der Allgemeinen Schulordnung, § 10. Der Antrag ist mindestens 3 Wochen vor dem Datum des vorgesehenen Urlaubsbeginns zu stellen.
Im Sport besteht auch für die nicht turnenden Schüler grundsätzlich Anwesenheitspflicht.
Zu Veranstaltungen in der Aula begeben sich die Klassen geschlossen und in Begleitung der Klassen- bzw. Fachlehrer in die Aula, um die für die einzelnen Klassen vorgesehenen Plätze einzunehmen. Die Mitnahme von Getränken und Nahrungsmitteln ist nicht gestattet.
Die Schülerbücherei ist montags, mittwochs und freitags in der 1. großen Pause sowie montags bis donnerstags in der Mittagspause zur Ausleihe geöffnet.
Rauchen und Alkoholkonsum auf dem Schulgelände einschließlich aller Gebäude sind allen Schülern untersagt.
Das Einkaufen, Mitführen und der Konsum von Alkohol ist bei Schulveranstaltungen grundsätzlich verboten und kann zum Ausschluss von der Maßnahme führen (z.B. Ausschluss von der weiteren Teilnahme an Besinnungstagen, Seminaren und Fahrten).
Schüler dürfen keine Tiere auf das Schulgelände bringen.
Während des Unterrichts gilt ein absolutes Verbot von Handys und ähnlichen elektronischen Geräten. Es ist zudem verboten, Fotos, Videos oder Tonaufnahmen von Mitschülern oder Lehrkräften ohne deren Erlaubnis zu machen oder sie zu veröffentlichen. (Näheres erläutert die ausgehändigte und zu unterzeichnende Handy-Regelung.)
Die Benutzung von Inline Skates, Wave-Boards und Rollern auf dem Schulgelände am Unterrichtsvormittag ist untersagt. Die Gegenstände werden eingezogen. Die Abholung erfolgt zum Unterrichtsschluss im Sekretariat. Über die Erziehungsmaßnahme erfolgt eine Benachrichtigung der Eltern.
Das Mitbringen von gesundheitsgefährdenden Gegenständen und Waffen jeder Art ist verboten.
Offene Getränkeflaschen und -becher sowie „Kratzeis“ dürfen nicht in die Unterrichtsräume und in die Aula mitgenommen werden.
Aus hygienischen Gründen ist das Kauen von Kaugummi untersagt..
Im Falle eines Unfalls auf dem Schulweg oder auf dem Schulgelände muss im Sekretariat eine Unfallanzeige ausgefüllt werden.
Anträge auf Schülerausweise, Bescheinigungen, Kopien usw. sind mit Angabe des Namens und der Klasse in den dafür gekennzeichneten Kasten auf dem Tisch im Sekretariat zu legen. Schulbescheinigungswünsche können in der entsprechend vorgefertigten Liste eingetragen werden. Die erstellten Unterlagen, Ausweise usw. können dann am folgenden Tag aus demselben Kasten entnommen werden.
Spätestens 10 Minuten nach Unterrichtsbeginn ist das Fehlen eines Lehrers im Sekretariat zu melden, damit eine Vertretung eingesetzt werden kann.
Die Parkplätze auf dem Schulvorhof sind nur für Lehrkräfte reserviert. Das Befahren des Vorhofes ist im Übrigen untersagt. Die Fahrräder sind nur in und an den Ständern links vom Haupteingang, vor der Aula und vor der Sporthalle abzustellen. Räder, die außerhalb dieses Bereiches abgestellt werden, sind nicht durch die Unfall- und Sachversicherung des Unterhaltsträgers geschützt.
Schüler der Oberstufe dürfen das Schulgelände während der Freistunden und in den Pausen verlassen. Aus haftungsrechtlichen Gründen kann dies anderen Schülern nur mit Genehmigung des Schulleiters oder des aufsichtsführenden Lehrers gestattet werden. Die Nutzung des Kiosk des Berufskollegs ist ihnen daher untersagt!
Das Benutzen des Notausganges über der Aula ist nur bei Gefahr gestattet.
Die Westtür im Untergeschoss des Schulgebäudes (Ausgang zum westlichen Parkplatz und zu den Sporthallen) wird nicht von Schülern und Schülerinnen der Sekundarstufe I benutzt. Die jenseits der Tür liegende Fläche gehört qua Definition nicht zum Schulgelände.
Es versteht sich ansonsten von selbst, dass die Einrichtung der Schule pfleglich behandelt wird. Aus Sicherheitsgründen ist das Sitzen auf den Fensterbänken und auf den Geländern (Eingangshalle) untersagt.
An vielen Schulen wird über den Umgang mit Handys diskutiert. Da ein absolutes Verbot nicht mehr zeitgemäß erscheint, muss es aber grundsätzlich Regeln geben, um einen störungsfreien Unterrichtsverlauf an unserer Schule zu gewährleisten. Die nachfolgenden Handy-Regeln reichen aus, wenn sich alle daran halten.
Ein Handy, das während des Unterrichts klingelt oder mit dem hantiert wird, wird vom Lehrer „eingezogen“. Es kann nach der 6. Stunde im Lehrerzimmer wieder abgeholt werden. Im Nachmittagsunterricht kann das Handy nach der letzten Stunde abgeholt werden. Bei wiederholtem Verstoß behält sich der Lehrer vor, die Strafe dementsprechend anzupassen (Einbehaltung des Handys bis zum nächsten Tag, Eltern müssen das Handy abholen,…). Gleiches gilt für ähnliche elektronische Geräte.
Wer Fotos, Videos oder Tonaufnahmen von Mitschülern/innen oder Lehrkräften ohne deren Erlaubnis macht oder sie (z.B. im Internet) für andere zugänglich macht, verletzt deren Persönlichkeitsrechte und muss neben juristischen Schritten auch mit einer strengen schulischen Ordnungsmaßnahme rechnen.