Selbsttestungen der Schülerinnen und Schüler

15. Mär 2021

Hier genauere Regelungen zum Verfahren der Selbsttestungen der Schülerinnen und Schüler am Gymnasium Petrinum. Im Interesse der Übersichtlichkeit beschränken wir uns hier auf die Verfahrens-darstellung, da Informationen zu Ort und Zeit sowie zur Freiwilligkeit der Testung bereits bekannt gemacht worden sind.

Grundsätzliches

  • Die Lehrkräfte holen die Lerngruppender Sek Iwie gewohnt auf dem Schulhof ab (Sek II: s.u).
  • Schülerinnen und Schüler, die nicht an den Testungen teilnehmen, bleiben auf dem Schulhof und werden später abgeholt.
  • Die Testungen werden grundsätzlich zu Beginn der Stunde nach dem obligatorischen Händewaschen nach Maßgabe der Gebrauchsanleitung durchgeführt
  • Die Lehrkräfte beaufsichtigen(!) die Testungen; sie sollen keine manuelle Hilfestellung geben, stehen aber insbesondere bei jüngeren Kindern für Nachfragen natürlich zur Verfügung.
  • Masken dürfen nur für den eigentlichen Testvorgang, also den Abstich in der Nase, abgenommen werden und sind anschließend wieder aufzusetzen!
  • Die Schülerinnen und Schüler verbleiben grundsätzlich auf ihren Plätzen, bis die Lehrkraft alle(!) Test-streifen kontrolliert und das Ergebnis dokumentiert hat.
  • Anschließend werden sämtliche Testmaterialen in den dafür bereit gestellten und besonders ausgerüste-ten Papierkörben entsorgt

Besonderes

  • Die Schülerinnen und Schüler der Q1 und Q2 suchen im Anschluss an die Klausuren einen der drei vor-gesehenen Räume auf, in denen die Testungen durchgeführt werden. (Raumnummer und Zeitpunkte wer-den ausgehängt.)
  • Die Schülerinnen und Schüler der EF, die zu den Teillerngruppen gehören, die am Dienstag, 23.03.21 keinen Präsenzunterricht haben, suchen ebenfalls um 13.00 Uhr die dafür vorgesehenen Räume auf. (Raumnummer und Zeitpunkte werden ausgehängt.)

Fall eines positives Testergebnisses

  • Die betreffende Schülerin bzw. der Schüler wird zu einem Raum gebracht, in dem sie bzw. er sich bis zur Abholung durch die Eltern (Sek I) aufhält. Diese soll unverzüglich erfolgen. Schülerinnen und Schüler der Sek II machen sich unverzüglich auf den Heimweg bzw. halten sich ggf. ebenfalls in einem ge-sonderten Raum bis zur Abholung auf.Schülerinnen und Schülern der Jst. 7 bis 9 kann ebenfalls eine eigenständige Heimkehr erlaubt werden, wenn eine entsprechende schriftliche Einverständniserklärung der Eltern vorgelegt wird.
  • Die Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel soll unbedingt vermieden werden!
  • Eltern sollen sicherstellen, dass im Falle eines positiven Tests ihre Kinder umgehend aus der Schule ab-geholt werden könnten.
  • Hinweis: Ein positives Ergebnis eines Selbsttests ist noch kein positiver Befund einer Covid-19-Er-krankung!Dennoch gilt:
  • Ein positives Selbsttestergebnis ist durch eine PCR-Testung zu bestätigen.Hierfür muss umgehend von zuhause aus Kontakt mit der Hausärztin/dem Hausarzt bzw. der Kinderärz-tin/dem Kinderarzt aufgenommen und ein Termin vereinbart werden.
  • Eine erneute Teilnahme am Unterricht ist erst mit einem negativen PCR-Test wieder möglich.

Nichtteilnahmean den Testungen

Bitte nicht vergessen, im Falle einer vorgesehenen Nichtteilnahme die Widerspruchserklärung mitzubringen.

Wichtig!!

Auch wenn die Selbsttests einen wichtigen Beitrag zum Infektionsschutz an einer Schule leisten, so muss unbedingt darauf geachtet werden, dass negative Testergebnisse nicht dazu führen, dass die übli-chen Abstandsregeln und Hygienemaßnahmen vernachlässigt werden.

Zum Schluss noch einmal unsere Empfehlung, dass die Eltern gerade mit den jüngeren Kinderndie Ge-brauchsanleitung des Selbsttests vorab schon einmal durchgehen.Sie ist auch auf unserer Homepage zu finden.