Informationen zum Beginn des Schuljahres 2021/22

18. Aug 2021

Hier finden Sie aktuelle Informationen, die mit Beginn des Schuljahres 2021/22 wichtig sind.

Liebe Eltern und Erzeihungsberechtigte, liebe Schülerinnen und Schüler,
in Kürze beginnt das neue Schuljahr 2021/2022. Am Ende dieser hoffentlich für alle erholsamen Sommerferien möchten wir Euch und Sie vorab über einige wesentliche Rahmenbedingungen und organisatorische Vorgaben informieren, die den Schulbetrieb in der nächsten Zeit bestimmen und charakterisieren werden. Dazu zählt leider nach wie vor die Pandemie-Lage und die damit verbundenen, z.T. nach wie vor geltenden Regelungen. Wir hoffen sehr, dass in den kommenden Wochen und Monaten zusätzliche Einschränkungen soweit wie möglich ausbleiben und ein nach Lage der Dinge „normaler“ Schulbetrieb möglich sein wird.

Grundsätzliche Regelungen zum Unterrichtsbetrieb

  1. Alle Schülerinnen und Schüler nehmen am Präsenzunterricht teil. Der Unterricht wird in allen Fächern nach Stundentafel in vollem Umfang erteilt.
  2. Auch im neuen Schuljahr gilt zunächst die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske im Innenbereich der Schulen, nicht dagegen im Freien.
  3. Die aktuellen Vorgaben für die Hygiene und den Infektionsschutz („AHA“ …) gelten fort.
  4. Die Testungen zweimal pro Woche werden fortgesetzt. Personen mit nachgewiesen em vollständigen Impfschutz müssen nicht getestet werden (dazu unten mehr).

Rückkehr aus dem Urlaub und anschließende Quarantäne

Nachdrücklich sei noch hingewiesen auf die gültigen Regelungen für Reiserückkehrer! Danach können möglicherweise Quarantäneregelungen zur Anwendung kommen, nach denen Schülerinnen oder Schüler nicht rechtzeitig zum Beginn des Schulbetriebs in der Schule zurück sind. Sollte dies der Fall sein, müssen die Eltern bzw. die betroffenen volljährigen Schülerinnen und Schüler die Schule unverzüglich informieren. Unser dringender Rat: Informieren Sie sich sorgfältig, etwa auf den entsprechenden Seiten des Bundesgesundheitsministeriums  und / oder des Robert-Koch-Institus.

Testungen und Impfstatus

Wie oben erwähnt, besteht nach wie vor die Pflicht für Schülerinnen und Schüler zur Teilnahme an den beiden wöchentlichen schulinternen Selbsttests. Ausgenommen von dieser Pflicht sind allerdings vollständig geimpfte sowie genesene Schülerinnen und Schüler. Selbstverständlich ist es nach wie vor natürlich möglich, weiterhin freiwillig (!) an den Tests teilzunehmen. Wer als vollständig Geimpfte(r) oder Genesene(r) davon keinen Gebrauch machen möchte, legt der Schule, d. h. der aufsichtsführenden Lehrkraft, einen entsprechenden analogen oder digitalen Nachweis vor.

Masernimpfung

Nach dem Masernschutzgesetz des Bundes vom 10.02.2020 besteht für alle Personen, die ab dem 01. Januar 1971 geboren sind und nicht nur vorübergehend in Schule tätig sind oder dort betreut werden, die Verpflichtung, Nachweise über den Impfschutz oder eine Immunität gegen Masern vorzulegen. Betroffen sind somit auch Schülerinnen und Schülern. Als Nachweise können eine Impfdokumentation, ein Kontraindikationsnachweis oder ein Bestätigungsnachweis, also die Bestätigung einer staatlichen Stelle oder einer Einrichtungsleitung, dass ein Nachweis bereits vorgelegen hat, vorgelegt werden. Dies ist bei einer ganzen Reihe unserer jüngeren Schülerinnen und Schüler bereits bei der Aufnahme erfolgt. Über das genauere Prozedere, insbesondere die Vorlagefrist, werden wir in Kürze detaillierter informieren.