Viele, die diese Überschrift lesen, werden sagen: „Natürlich, das ist doch klar!“ Und zum Glück ist das heute in der Bundesrepublik auch so. Obwohl es selbst hier noch Defizite gibt. Doch dazu später mehr. Aber in Deutschland waren Frauenrechte längst nicht immer so selbstverständlich wie heute. Deshalb hier eine kleine Übersicht über Frauenrechte in Deutschland.
Was sind überhaupt Frauenrechte und wo sind sie niedergeschrieben?
Frauenrechte sind in der Bundesrepublik Deutschland im Grundgesetz (Artikel 3 Absatz 2) verankert und basieren auf dem Prinzip der Gleichberechtigung von Mann und Frau. Frauen haben das Recht auf freie Partner- und Lebenswahl, auf Bildung und eine selbstbestimmte Berufstätigkeit. Die Bundesregierung und verschiedene Organisationen setzen sich für die vollständige Umsetzung der Gleichberechtigung ein, unter anderem durch die Beseitigung von Benachteiligungen und Gewalt gegen Frauen.
Die Geschichte des Frauenwahlrechts und der Frauenrechte:
Das Wahlrecht erhielten die Frauen in Deutschland 1918. Am 12. November 1918 rief der Rat der Volksbeauftragten, der zu diesem Zeitpunkt quasi Regierungsbefugnisse hatte, das gleiche, geheime, direkte und allgemeine Wahlrecht für alle männlichen und weiblichen Personen aus, die mindestens das 20. Lebensjahr vollendet hatten.
Damit war ein großer Schritt getan, doch längst war man von einer echten Gleichberechtigung noch weit entfernt. Ein Mann konnte seiner Ehefrau beispielsweise immer noch verbieten, eine Arbeit anzunehmen, Gewalt in der Ehe galt als Kavaliersdelikt, das rechtlich nicht weiterverfolgt wurde und längst durften Frauen nicht alle Berufe wirklich ausüben. Ein eigenes Bankkonto durften Frauen nur nach Zustimmung des Ehemannes einrichten lassen. Die gesellschaftliche Abneigung gegen Arbeit von Frauen, zumal dann, wenn sie verheiratet waren, war groß. Es hieß u.a., sie nähmen Männern ihre Arbeitsplätze weg.
Mit Gründung der Bundesrepublik Deutschland bekamen die Frauen ab 1949 das Recht auf Gleichberechtigung. Im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland wurde festgehalten, dass Männer und Frauen gleichbehandelt werden müssen. Die Bundesrepublik folgte damit der Allgemeine Erklärung der Menschenrechte von 1948, die das Recht auf Bildung für alle Menschen, einschließlich Frauen, verankerte.
Aber Papier, auch wenn es sich um einen Gesetzestext handelt, ist bekanntlich geduldig. Das Grundgesetz schrieb zwar die Gleichberechtigung fest, aber die praktische Umsetzung ließ auf sich warten.
So dauerte es beispielsweise noch bis 1958 bis auch das "Gesetz über die Gleichberechtigung von Mann und Frau“ auf dem Gebiet des bürgerlichen Rechts in Kraft trat und die rechtliche Unmündigkeit der Frau - wie man sie noch aus der Zeit vor dem Zweiten Weltkrieg kannte - weitgehend ersetzt wurde. In Ordnung war damit aber noch lange nicht alles. Ein Ehemann konnte beispielsweise noch bis in die 70er Jahre hinein den Arbeitgeber seiner Frau anrufen und diesen um Entlassung seiner Frau bitten, damit sie ihm zur Verfügung stehe. Und schaut man auf die Gegenwart, so existiert immer noch eine „Gendergap“, ein Unterschied zwischen Frauen- und Männern in verschiedenen Lebensbereichen. Deutlich wird das z.B. bei der Entlohnung, die bei gleicher Tätigkeit immer noch weitgehend ungleich ist. Und schließlich sind Führungspositionen in Unternehmen überproportional oft von Männern besetzt – obwohl Frauen heute nicht weniger oder schlechter (aus-) gebildet sind als Männer.

Was hat das Frauenrecht mit Bildung zu tun?
Natürlich hat es im Laufe der Menschheitsgeschichte immer schon besonders gebildete Frauen gegeben. Für das Mittelalter ist z.B. an eine Hildegard von Bingen zu denken. Im 18. Jahrhundert hätte sich Weimar ohne eine Anna Amalia niemals zu dem Kunst und Kulturzentrum ausbilden können. Und für das 19. Jahrhundert ließe sich beispielsweise an eine Clara Schumann denken, für das frühe 20. Jahrhundert an eine Marie Cury. Aber all das waren mehr oder weniger Einzelfälle, die ihrer Geburt oder ihren absolut herausragenden Fähigkeiten geschuldet waren. Für die breite Masse der Frauen war höhere Bildung lange Zeit unerreichbar.
Zwar hat es in der frühen Neuzeit schon erste Ansätze gegeben, das zu ändern wie z.B. in Hessen 1592 durch die Einführung der allgemeinen Schulpflicht für Mädchen und Jungen. Ob die Mädchen von ihren Eltern dann aber tatsächlich zur Schule geschickt wurden, stand auf einem anderen Blatt.
Studieren konnten Frauen in Deutschland erst Anfang des 20. Jahrhunderts. Der Zugang zum Abitur und zur Hochschule war bis 1908 allein den Männern vorbehalten.
Geschrieben von Marie Gomer aus der Klasse 7B